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Norbert Tretkowski 2023-11-28 06:22:34 +01:00
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@ -5,6 +5,7 @@ in der Fassung vom 23.09.2023
1. Der Verein führt den Namen netzbegrünung - Verein für grüne Netzkultur.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e. V.“
3. Der Sitz des Vereins ist Augsburg.
## §2 Zwecke des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Initiativen und Vereinen bei der Gestaltung ihrer
Internetkommunikation, die Vermittlung von Wissen über digitale Kommunikationstechnologien
@ -16,6 +17,7 @@ Entwicklungen. Dabei achtet er auf Barrierefreiheit und den nachhaltigen und sch
mit natürlichen Ressourcen. Die Teilnahme und Mitwirkung an öffentlichen Veranstaltungen und
der Informationsaustausch mit anderen Initiativen und Personen, die ähnliche Ziele verfolgen,
gehört zu seiner Arbeit.
## §3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins
unterstützen.
@ -40,6 +42,7 @@ Vereinsvermögen.
8. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge - in Form von Mitarbeit zur Unterstützung des
Vereinszwecks oder durch Geldbeträge - zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
## §4 Vorstand
1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem\*der 1. Vorsitzende\*n, dem\*der 2.
Vorsitzende\*n, dem\*der Kassier\*in und dem\*in Schriftführer\*in.
@ -49,6 +52,7 @@ Vorsitzenden. Jede\*r von ihnen vertritt den Verein einzeln.
gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
4. Mitglieder des Vorstands haften dem Verein nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verhalten
bei ihrer Tätigkeit in Ausübung ihres Amtes.
## §5 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem beruft der
Vorstand eine Mitgliederversammlung ein, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn