From 5b13a07a60a0a356d09b4a6d186020c9a4e615a9 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Sat, 1 Apr 2023 01:29:56 +0200 Subject: [PATCH] backslash escaping MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit In der Markdown-Darstellung kommt es bei der verwendung von `*` zu Formatierungsinkompatibelität bei Geschlechtergerechter schreibweise. --- README.md | 32 ++++++++++++++++---------------- 1 file changed, 16 insertions(+), 16 deletions(-) diff --git a/README.md b/README.md index db278ff..49c718d 100644 --- a/README.md +++ b/README.md @@ -24,26 +24,26 @@ die Mehrheit der Vorstandsmitglieder im Umlaufverfahren einer Vorlage zustimmt. 8. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der Bezirksgruppe. Dazu zählen insbesondere die inhaltliche und formale Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (MV) und Mitgliedervollversammlungen (MVV). -9. Ein*e vom Vorstand eingesetzte*r Geschäftsführer*in ist für die innere Verwaltung der +9. Ein\*e vom Vorstand eingesetzte\*r Geschäftsführer\*in ist für die innere Verwaltung der Bezirksgruppe verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Führung der Mitgliedskartei, die regelmäßige Information der Mitglieder, Delegiertenmeldungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs der Bezirksgruppe und das Verfassen von Protokollen relevanter Gremiensitzungen. 10. Bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den von der Bezirksgruppe beschlossenen -Haushaltsplan hat der Vorstand den*die Finanzverantwortliche*n oder seinen*ihre -Stellvertreter*in zu befragen. +Haushaltsplan hat der Vorstand den\*die Finanzverantwortliche\*n oder seinen\*ihre +Stellvertreter\*in zu befragen. 11. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Antrag können sie jedoch auf die Teilnahme von Bezirksgruppenmitgliedern beschränkt werden. Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind den Bezirksgruppenmitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben. 12. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen und den Bezirksgruppenmitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen. 13. Der Vorstand ist für all seine Handlungen der Bezirksgruppe rechenschaftspflichtig. -## 3. Bezirksgruppensprecher*in -1. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in werden von der +## 3. Bezirksgruppensprecher\*in +1. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in werden von der Mitgliedervollversammlung (MVV) gewählt. -2. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in vertreten die +2. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in vertreten die Bezirksgruppe politisch nach außen. 3. Presseerklärungen im Namen der Bezirksgruppe oder des Vorstandes benötigen die -Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in. +Unterschrift des\*der Bezirksgruppensprecher\*in oder des\*der Stellvertreter\*in. ## 4. Mitgliedervollversammlung (MVV) 1. Höchstes Gremium der Bezirksgruppe ist die MVV. @@ -51,9 +51,9 @@ Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in. 3. Auf Wunsch von 10 Prozent der Mitglieder der Bezirksgruppe muss durch den Vorstand eine MVV einberufen werden. 4. Die MVV -- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des*der Bezirksgruppensprecher*in -und seines*ihrer Stellvertreter*in, -- wählt die Kassenprüfer*innen der Bezirksgruppe; +- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des\*der Bezirksgruppensprecher\*in +und seines\*ihrer Stellvertreter\*in, +- wählt die Kassenprüfer\*innen der Bezirksgruppe; - wählt die Delegierten der Bezirksgruppe in den Berliner Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - wählt die Delegierten der Bezirksgruppe zu den Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen von @@ -89,7 +89,7 @@ je eine Pro- und Contra-Rede zulässig. Anschließend ist abzustimmen. noch vorliegenden Wortmeldungen zu verlesen. Danach wird unverzüglich über den Schluss der Redeliste abgestimmt. 12. Bei Anträgen mit Folgen für den von der Bezirksgruppe beschlossenen Haushaltsplan -müssen vor der Abstimmung der*die Finanzverantwortliche oder sein*ihre Stellvertreter*in +müssen vor der Abstimmung der\*die Finanzverantwortliche oder sein\*ihre Stellvertreter\*in befragt werden. 13. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Die Reihenfolge von Anträgen ist vor der Abstimmung anzukündigen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Tagungsleitung über die @@ -140,14 +140,14 @@ Mitgliederversammlung ausgesetzt. Dort muss die Beschlussvorlag e ein weiteres M und neu abgestimmt werden. Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen werden. ## 8. Finanzgeschäfte -1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine*n Finanzverantwortliche*n und -eine*n Stellvertreter*in. -2. Der*die Finanzverantwortliche und sein*ihre Stellvertreter*in bilden den bezirklichen +1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine\*n Finanzverantwortliche\*n und +eine\*n Stellvertreter\*in. +2. Der\*die Finanzverantwortliche und sein\*ihre Stellvertreter\*in bilden den bezirklichen Finanzrat. Sie regeln die laufenden Finanzgeschäfte der Bezirksgruppe und sind unabhängig voneinander für das Konto der Bezirksgruppe zeichnungsberechtigt. 3. Zur Kontrolle der Finanzgeschäfte wählt die Mitgliedervollversammlung (MVV) mindestens -eine*n Kassenprüfer*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit -der Kassenprüfer*innen beträgt 2 Jahre. +eine\*n Kassenprüfer\*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit +der Kassenprüfer\*innen beträgt 2 Jahre. 4. Die Bezirksgruppe richtet eine Diätenkommission ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. ## 9. Schlussbestimmungen 1. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Bezirksverordnetenversammlung Treptow-