diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md new file mode 100644 index 0000000..50b6c0f --- /dev/null +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -0,0 +1,95 @@ +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Treptow-Köpenick +# GESCHÄFTSORDNUNG DER DIÄTENKOMMISSION UND BEITRAGSORDNUNG DER SONDERBEITRÄGE VON AMTS- UND MANDATSTRÄGER*INNEN AUF BEZIRKSEBENE TREPTOW-KÖPENICK + +Grundlage der Geschäftsordnung und der Regelung ist die Beitrags- und Kassenordnung von +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin (28.10.2020) und die Satzung des Kreisverbandes (KV) +Treptow-Köpenick (24.09.2019). + +## I. Geschäftsordnung der Diätenkommission + +### §1 Einrichtung und Zusammensetzung einer Diätenkommission +1. Der KV Treptow-Köpenick richtet eine Kommission gemäß § 5 Beitrags- und +Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin und Satzung des KV Treptow-Köpenick +§ 8 Abs. 6, im weiteren „Diätenkommission“ genannt, ein. +2. Die Diätenkommission besteht aus drei Personen, die mehrheitlich nicht dem Vorstand +angehören und keine Amts- und Mandatsträger*innen sind. +3. Die Mitglieder der Diätenkommission werden vor Neuwahlen zu +Bezirksverordnetenversammlungen von der Mitgliedervollversammlung (MVV) für die +Dauer der Legislaturperiode gewählt. +4. Bei Ausscheiden eines Mitglieds der Diätenkommission wird eine Person nachgewählt. + +### §2 Aufgaben der Diätenkommission +Aufgaben der Diätenkommission sind: +1. Bestimmung der genauen Summen der abzuführenden Sonderbeiträge der Amts- und +Mandatsträger*innen; +2. Beratung und Entscheidung über individuelle Ausnahmeregelungen bei den +Sonderbeiträgen von Amts- und Mandatsträger*innen; +3. Überwachung der Einhaltung der Abführung der vereinbarten Sonderbeiträge der +Amts- und Mandatsträger*innen in Zusammenarbeit mit der finanzverantwortlichen +Person des KV; +4. Koordinierung von Problemlösungen bei Zahlungsabweichung nach §6; +5. Die Diätenkommission präsentiert jährlich auf der MVV, auf der die Haushaltsrechnung +des letzten Jahres bestätigt wird, ihren Bericht. Teil dieses Berichts ist eine Liste der +Amts- und Mandatsträger*innen, in der die prozentuale Abführung der Sonderbeiträge +dargestellt wird. + +## II. Beitragsordnung der Sonderbeiträge von Amts- und Mandatsträger*innen + +### §3 Höhe der Sonderbeiträge +1. Mandatsträger*innen (Bezirksverordnete) führen neben ihren satzungsgemäßen +Mitgliedszahlungen Sonderbeiträge als Spende in Höhe von 50% der +Grundentschädigung ab. Von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für +Fraktionsvorsitzende und (stellv.) Bezirksverordnetenvorsteher werden 50 % als +Sonderbeitrag abgeführt. +2. Die Sonderbeiträge der Amtsträger\*innen (Politische Wahlbeamt\*innen, also +Stadträt\*innen und Bürgermeister\*innen) richten sich nach der Beitrags- und +Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. + +### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen +1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von +Mandatsträger*innen des Bezirks: +* a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler*in oder in Ausbildung sind, zahlen +einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung; +* b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), +zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung; +* c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger*in die +Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der +angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger*in keine Nachteile +entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete +35 % der Grundentschädigung. +In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum +Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission +bestätigt wird. +2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder +Mandatsträger*innen begründen können [^1] , entscheidet die Diätenkommission auf +Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse +des Haushalts des KV berücksichtigen. +3. Alle Vereinbarungen über Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform und sind +vertraulich. Die Beschlüsse sind dem Kreisvorstand ohne Begründung unverzüglich +mitzuteilen und durch diesen im Kreisverband bis zum Ende der Legislatur und +zeitlichen Gültigkeit des Beschlusses zu archivieren. +4. Ausnahmeregelungen bedürfen eines Nachweises. + +### §5 Abfuhr der Sonderbeiträge +1. Die Sonderbeiträge sind monatlich, spätesten zum 15., auf das Konto des KV zu +entrichten. + +### §6 Umgang mit Verzug +1. Die finanzverantwortliche Person des KV informiert die Diätenkommission bei +Zahlungsverzug von zwei Monaten; +2. Die Diätenkommission sucht dann umgehend das Gespräch mit der/dem Amts- oder +Mandatsträger*in um eine verbindliche Vereinbarung über den Ausgleich des +Zahlungsrückstandes, und ggf. neue Ausnahmeregelungen nach §4 zu erzielen; +3. Wird eine Zahlungsvereinbarung dennoch nicht eingehalten oder kommt ein Gespräch +nicht zu einer verbindlichen Lösung, berät die Diätenkommission mit dem Vorstand +über weitere Schritte. + +## Schlussbestimmungen + +### §7 Geltungsdauer +Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt zum 01.11.2021 in Kraft und ersetzt die bisherige +Geschäftsordnung der Diätenkommission und Regelung über die Abführung der +Sonderbeiträge vom Mandatsträger*innen auf Bezirksebene. Sie soll spätestens vor der +nächsten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung überprüft werden. +[^1] übermäßig und unzumutbar empfundener finanzieller Verlust z.B. durch Teilzeitreglungen im Beruf für das +BVV-Mandat, Krankheit, Privatinsolvenz, extrem geringes Einkommen, Alleinerziehende.