diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md index 8ea4142..f6d1d68 100644 --- a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -61,6 +61,7 @@ entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission bestätigt wird. + 2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse