From f247d3a2000ff8c1347442220e4bf019185aa96b Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Fri, 31 Mar 2023 20:23:57 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?=C3=9Cbertragung=20bestehender=20Satzung?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- README.md | 158 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 158 insertions(+) create mode 100644 README.md diff --git a/README.md b/README.md new file mode 100644 index 0000000..db278ff --- /dev/null +++ b/README.md @@ -0,0 +1,158 @@ +# Bezirksgruppe (Kreisverband) Bündnis 90/Die Grünen Treptow-Köpenick + +Die Bezirksgruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Treptow-Köpenick von Berlin gibt sich ergänzend +zu den Satzungen des Bundes- sowie des Berliner Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE +GRÜNEN folgende Satzung: +## 1. Name der Bezirksgruppe +1. Die Bezirksgruppe trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Treptow-Köpenick. Sie ist +eine Bezirksgruppe entsprechend der Landessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin und +Kreisverband entsprechend der Bundessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. +2. Das Tätigkeitsgebiet der Bezirksgruppe umfasst den Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. +## 2. Vorstand +1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf, höchstens sieben Personen. Alle +Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliedervollversammlung (MVV) gewählt. +2. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. +3. Die maximale Amtszeit beträgt 6 Jahre. +4. Ausnahmen bedürfen einer 2/3 Mehrheit. +5. Jedes Vorstandsmitglied kann jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit der Mitgliedervollversammlung +(MVV) abgewählt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit durch Tod, +Rücktritt, Abwahl oder andere Gründe aus und besteht der Vorstand dadurch aus weniger als fünf +Personen, ist zu dessen Nachwahl eine MVV einzuberufen. +6. Der Vorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen. +7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist oder +die Mehrheit der Vorstandsmitglieder im Umlaufverfahren einer Vorlage zustimmt. +8. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der Bezirksgruppe. Dazu zählen insbesondere die +inhaltliche und formale Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (MV) und +Mitgliedervollversammlungen (MVV). +9. Ein*e vom Vorstand eingesetzte*r Geschäftsführer*in ist für die innere Verwaltung der +Bezirksgruppe verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Führung der Mitgliedskartei, die regelmäßige +Information der Mitglieder, Delegiertenmeldungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs der +Bezirksgruppe und das Verfassen von Protokollen relevanter Gremiensitzungen. +10. Bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den von der Bezirksgruppe beschlossenen +Haushaltsplan hat der Vorstand den*die Finanzverantwortliche*n oder seinen*ihre +Stellvertreter*in zu befragen. +11. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Antrag können sie jedoch auf die Teilnahme von +Bezirksgruppenmitgliedern beschränkt werden. Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind den +Bezirksgruppenmitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben. +12. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen und den Bezirksgruppenmitgliedern +auf Wunsch zugänglich zu machen. +13. Der Vorstand ist für all seine Handlungen der Bezirksgruppe rechenschaftspflichtig. +## 3. Bezirksgruppensprecher*in +1. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in werden von der +Mitgliedervollversammlung (MVV) gewählt. +2. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in vertreten die +Bezirksgruppe politisch nach außen. +3. Presseerklärungen im Namen der Bezirksgruppe oder des Vorstandes benötigen die +Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in. + +## 4. Mitgliedervollversammlung (MVV) +1. Höchstes Gremium der Bezirksgruppe ist die MVV. +2. Die MVV tagt mindestens zweimal jährlich. +3. Auf Wunsch von 10 Prozent der Mitglieder der Bezirksgruppe muss durch den Vorstand eine +MVV einberufen werden. +4. Die MVV +- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des*der Bezirksgruppensprecher*in +und seines*ihrer Stellvertreter*in, +- wählt die Kassenprüfer*innen der Bezirksgruppe; +- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe in den Berliner Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE +GRÜNEN, +- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe zu den Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen von +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, +- stellt Wahlvorschläge zu den gesetzlichen und verfassungsmäßigen Vertretungskörperschaften auf, +- beschließt den Haushalt der Bezirksgruppe, +- beschließt das Verlangen nach Einberufung einer Landesmitgliederversammlung oder +Urabstimmung innerhalb des Rahmens der Satzung des Landes- oder Bundesverbandes von +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. +5. Zu einer MVV muss schriftlich mindestens zehn Tage zuvor durch den Vorstand eingeladen +werden. Der Vorstand fügt der Einladung eine vorläufige Tagesordnung und (soweit vorhanden) +Tagungsmaterial bei und schlägt eine Tagungsleitung vor. +6. Tagesordnung und Tagungsleitung müssen durch die MVV bestätigt werden. +7. Die MVV ist beschlussfähig, wenn mindestens 11 stimmberechtigte Mitglieder der +Bezirksgruppe anwesend sind und die Einladung frist- und formgerecht erfolgte. Die +Stimmberechtigung richtet sich nach den Regelungen des Landesverbandes. +8. Sachanträge an die MVV sind schriftlich einzubringen und durch klare Formulierung so +abzufassen, dass mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann. Stehen mehrere Anträge zum +gleichen Thema zur Entscheidung, wird über den weitestgehenden Antrag zuerst abgestimmt. +Sachanträge können zurückgenommen oder durch Änderungsanträge erweitert beziehungsweise +verändert werden, solange diese nicht zur Abstimmung stehen. +9. Geschäftsordnungsanträge können jederzeit durch Heben beider Hände gestellt werden. Es sind +je eine Pro- und Contra-Rede zulässig. Anschließend ist abzustimmen. +10. Geschäftsordnungsanträge sind Anträge auf +- Auszeit, +- Redezeitbegrenzung, +- Schluss der Redeliste, +- Schluss der Debatte, +- Übergang zur Tagesordnung, +- Vertagung, +- geheime Abstimmung. +11. Bei Anträgen auf Schluss der Redeliste bzw. Ende der Debatte sind die Namen der +noch vorliegenden Wortmeldungen zu verlesen. Danach wird unverzüglich über den Schluss +der Redeliste abgestimmt. +12. Bei Anträgen mit Folgen für den von der Bezirksgruppe beschlossenen Haushaltsplan +müssen vor der Abstimmung der*die Finanzverantwortliche oder sein*ihre Stellvertreter*in +befragt werden. +13. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Die Reihenfolge von Anträgen ist vor der +Abstimmung anzukündigen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Tagungsleitung über die +Reihenfolge. Vor der Abstimmung eines Hauptantrages wird über Änderungsanträge abgestimmt. +Danach wird über den ggf. geänderten Hauptantrag abgestimmt. Sofern nichts anderes bestimmt +ist, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen +zählen nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. +14. Mandatierungen und Delegierungen erfolgen grundsätzlich in geheimer Wahl. Nach +einstimmiger Entscheidung der MVV kann auch anders abgestimmt werden. +15. Über die Mitgliedervollversammlung ist ein Protokoll anzufertigen Die Protokolle sind den +Bezirksgruppenmitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen. +## 5. Mitglieder im Landesausschuss, Landesdelegierte und Bundesdelegierte +1. Delegierte der Bezirksgruppe in den Landesausschuss (LA), zur Landesdelegiertenkonferenz +(LDK) oder zur Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) werden von der MVV gewählt. +2. Die Zahl der Delegierten richtet sich nach den Vorgaben des Landes- bzw. Bundesverbandes +und ist mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. +3. Delegierte für LA und LDK werden für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. +4. Delegierte werden grundsätzlich für eine BDK, mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. +Vor der ersten BDK eines Kalenderjahres werden in jedem Fall Delegierte gewählt. Das Mandat gilt +bis zur Neuwahl. Wiederwahl ist möglich. +5. Die Delegierten können jederzeit mit 2/3-Mehrheit einer MVV abgewählt werden. +## 6. Mitgliederversammlung (MV) +1. Die Bezirksgruppe befasst sich mit Themen der Bezirks-, Landes- und Bundespolitik sowie +allgemeinen politischen Fragen. Dazu wird in der Regel einmal im Monat eine +Mitgliederversammlung einberufen, die auch Personen offensteht, die nicht Mitglied der +Bezirksgruppe sind. Auf Antrag kann der Vorstand auch der dauerhaften Mitarbeit von +Nichtmitgliedern zustimmen. +2. Die Tagesordnung der MV wird vom Vorstand vorbereitet und durch die +anwesenden Bezirksgruppenmitglieder beschlossen. +3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sollten einer MVV vorgelegt werden, wenn die in +5.4 festgelegten satzungsmäßigen Rechte der MVV berührt sind. +4. Die Bezirksgruppe gibt sich einen Jahresarbeitsplan. +## 7. Frauenvotum und -veto +1. Mindestquotierung Wahllisten sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, wobei den +Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf +den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für einen +Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung +über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein +Vetorecht entsprechend § 4 des Frauenstatuts. +2. Frauen können vor Entscheidungen auf Mitgliederversammlungen und sonstigen Bezirkstreffen +die getrennte Abstimmung unter Frauen verlangen (Frauenvotum). Das Verlangen ist auf Antrag +einer im Bezirk stimmberechtigten Frau zulässig. Vor Mitgliederversammlungen ist auf diese +Möglichkeit hinzuweisen. Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Regelungen des +Landesverbandes. +3. Stimmen die Frauen mit absoluter Mehrheit (Frauenveto) gegen einen ansonsten mehrheitlich +gefassten Beschluss der Bezirksgruppe, so ist der Beschluss bis zur nächstfolgenden +Mitgliederversammlung ausgesetzt. Dort muss die Beschlussvorlag e ein weiteres Mal diskutiert +und neu abgestimmt werden. Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen +werden. +## 8. Finanzgeschäfte +1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine*n Finanzverantwortliche*n und +eine*n Stellvertreter*in. +2. Der*die Finanzverantwortliche und sein*ihre Stellvertreter*in bilden den bezirklichen +Finanzrat. Sie regeln die laufenden Finanzgeschäfte der Bezirksgruppe und sind unabhängig +voneinander für das Konto der Bezirksgruppe zeichnungsberechtigt. +3. Zur Kontrolle der Finanzgeschäfte wählt die Mitgliedervollversammlung (MVV) mindestens +eine*n Kassenprüfer*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit +der Kassenprüfer*innen beträgt 2 Jahre. +4. Die Bezirksgruppe richtet eine Diätenkommission ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung. +## 9. Schlussbestimmungen +1. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Bezirksverordnetenversammlung Treptow- +Köpenick von Berlin, zum Abgeordnetenhaus von Berlin, zum Deutschen Bundestag sowie +zum Europaparlament gelten die entsprechenden rechtlichen Vorgaben sowie die Regelungen +der Landes- bzw. Bundessatzung der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. +2. Die Satzung kann jederzeit mit der 2/3-Mehrheit einer MVV der Bezirksgruppe bzw. des +Kreisverbandes geändert werden.