diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md deleted file mode 100644 index 1ad1699..0000000 --- a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md +++ /dev/null @@ -1,99 +0,0 @@ -BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Treptow-Köpenick -# GESCHÄFTSORDNUNG DER DIÄTENKOMMISSION UND BEITRAGSORDNUNG DER SONDERBEITRÄGE VON AMTS- UND MANDATSTRÄGER*INNEN AUF BEZIRKSEBENE TREPTOW-KÖPENICK - -Grundlage der Geschäftsordnung und der Regelung ist die Beitrags- und Kassenordnung von -BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin (28.10.2020) und die Satzung des Kreisverbandes (KV) -Treptow-Köpenick (24.09.2019). - -## I. Geschäftsordnung der Diätenkommission - -### §1 Einrichtung und Zusammensetzung einer Diätenkommission -1. Der KV Treptow-Köpenick richtet eine Kommission gemäß § 5 Beitrags- und -Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin und Satzung des KV Treptow-Köpenick -§ 8 Abs. 6, im weiteren „Diätenkommission“ genannt, ein. -2. Die Diätenkommission besteht aus drei Personen, die mehrheitlich nicht dem Vorstand -angehören und keine Amts- und Mandatsträger*innen sind. -3. Die Mitglieder der Diätenkommission werden vor Neuwahlen zu -Bezirksverordnetenversammlungen von der Mitgliedervollversammlung (MVV) für die -Dauer der Legislaturperiode gewählt. -4. Bei Ausscheiden eines Mitglieds der Diätenkommission wird eine Person nachgewählt. - -### §2 Aufgaben der Diätenkommission -Aufgaben der Diätenkommission sind: -1. Bestimmung der genauen Summen der abzuführenden Sonderbeiträge der Amts- und -Mandatsträger*innen; -2. Beratung und Entscheidung über individuelle Ausnahmeregelungen bei den -Sonderbeiträgen von Amts- und Mandatsträger*innen; -3. Überwachung der Einhaltung der Abführung der vereinbarten Sonderbeiträge der -Amts- und Mandatsträger*innen in Zusammenarbeit mit der finanzverantwortlichen -Person des KV; -4. Koordinierung von Problemlösungen bei Zahlungsabweichung nach §6; -5. Die Diätenkommission präsentiert jährlich auf der MVV, auf der die Haushaltsrechnung -des letzten Jahres bestätigt wird, ihren Bericht. Teil dieses Berichts ist eine Liste der -Amts- und Mandatsträger*innen, in der die prozentuale Abführung der Sonderbeiträge -dargestellt wird. - -## II. Beitragsordnung der Sonderbeiträge von Amts- und Mandatsträger*innen - -### §3 Höhe der Sonderbeiträge -1. Mandatsträger*innen (Bezirksverordnete) führen neben ihren satzungsgemäßen -Mitgliedszahlungen Sonderbeiträge als Spende in Höhe von 50% der -Grundentschädigung ab. Von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für -Fraktionsvorsitzende und (stellv.) Bezirksverordnetenvorsteher werden 50 % als -Sonderbeitrag abgeführt. -2. Die Sonderbeiträge der Amtsträger\*innen (Politische Wahlbeamt\*innen, also -Stadträt\*innen und Bürgermeister\*innen) richten sich nach der Beitrags- und -Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. - -### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen -1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von -Mandatsträger*innen des Bezirks: - * a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler*in oder in Ausbildung sind, zahlen -einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung; - * b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), -zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung; - * c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die -Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der -angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger\*in keine Nachteile -entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete -35 % der Grundentschädigung. - - In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum -Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission -bestätigt wird. -2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder -Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf -Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse -des Haushalts des KV berücksichtigen. -3. Alle Vereinbarungen über Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform und sind -vertraulich. Die Beschlüsse sind dem Kreisvorstand ohne Begründung unverzüglich -mitzuteilen und durch diesen im Kreisverband bis zum Ende der Legislatur und -zeitlichen Gültigkeit des Beschlusses zu archivieren. -4. Ausnahmeregelungen bedürfen eines Nachweises. - -### §5 Abfuhr der Sonderbeiträge -1. Die Sonderbeiträge sind monatlich, spätesten zum 15., auf das Konto des KV zu -entrichten. - -### §6 Umgang mit Verzug -1. Die finanzverantwortliche Person des KV informiert die Diätenkommission bei -Zahlungsverzug von zwei Monaten; -2. Die Diätenkommission sucht dann umgehend das Gespräch mit der/dem Amts- oder -Mandatsträger*in um eine verbindliche Vereinbarung über den Ausgleich des -Zahlungsrückstandes, und ggf. neue Ausnahmeregelungen nach §4 zu erzielen; -3. Wird eine Zahlungsvereinbarung dennoch nicht eingehalten oder kommt ein Gespräch -nicht zu einer verbindlichen Lösung, berät die Diätenkommission mit dem Vorstand -über weitere Schritte. - -## Schlussbestimmungen - -### §7 Geltungsdauer -Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt zum 01.11.2021 in Kraft und ersetzt die bisherige -Geschäftsordnung der Diätenkommission und Regelung über die Abführung der -Sonderbeiträge vom Mandatsträger*innen auf Bezirksebene. Sie soll spätestens vor der -nächsten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung überprüft werden. - ------ - -(i) übermäßig und unzumutbar empfundener finanzieller Verlust z.B. durch Teilzeitreglungen im Beruf für das -BVV-Mandat, Krankheit, Privatinsolvenz, extrem geringes Einkommen, Alleinerziehende.