From 5c32e0f3a7ceaed32c0653a8f3dfbe5029b3c23a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Sun, 17 Mar 2024 18:22:59 +0100 Subject: [PATCH 1/4] =?UTF-8?q?Gesch=C3=A4ftsordnung=20der=20Di=C3=A4tenko?= =?UTF-8?q?mmission=20vom=2001.11.2021?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Diätenkommission Geschäftsordnung.md | 95 ++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 95 insertions(+) create mode 100644 Diätenkommission Geschäftsordnung.md diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md new file mode 100644 index 0000000..50b6c0f --- /dev/null +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -0,0 +1,95 @@ +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Treptow-Köpenick +# GESCHÄFTSORDNUNG DER DIÄTENKOMMISSION UND BEITRAGSORDNUNG DER SONDERBEITRÄGE VON AMTS- UND MANDATSTRÄGER*INNEN AUF BEZIRKSEBENE TREPTOW-KÖPENICK + +Grundlage der Geschäftsordnung und der Regelung ist die Beitrags- und Kassenordnung von +BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin (28.10.2020) und die Satzung des Kreisverbandes (KV) +Treptow-Köpenick (24.09.2019). + +## I. Geschäftsordnung der Diätenkommission + +### §1 Einrichtung und Zusammensetzung einer Diätenkommission +1. Der KV Treptow-Köpenick richtet eine Kommission gemäß § 5 Beitrags- und +Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin und Satzung des KV Treptow-Köpenick +§ 8 Abs. 6, im weiteren „Diätenkommission“ genannt, ein. +2. Die Diätenkommission besteht aus drei Personen, die mehrheitlich nicht dem Vorstand +angehören und keine Amts- und Mandatsträger*innen sind. +3. Die Mitglieder der Diätenkommission werden vor Neuwahlen zu +Bezirksverordnetenversammlungen von der Mitgliedervollversammlung (MVV) für die +Dauer der Legislaturperiode gewählt. +4. Bei Ausscheiden eines Mitglieds der Diätenkommission wird eine Person nachgewählt. + +### §2 Aufgaben der Diätenkommission +Aufgaben der Diätenkommission sind: +1. Bestimmung der genauen Summen der abzuführenden Sonderbeiträge der Amts- und +Mandatsträger*innen; +2. Beratung und Entscheidung über individuelle Ausnahmeregelungen bei den +Sonderbeiträgen von Amts- und Mandatsträger*innen; +3. Überwachung der Einhaltung der Abführung der vereinbarten Sonderbeiträge der +Amts- und Mandatsträger*innen in Zusammenarbeit mit der finanzverantwortlichen +Person des KV; +4. Koordinierung von Problemlösungen bei Zahlungsabweichung nach §6; +5. Die Diätenkommission präsentiert jährlich auf der MVV, auf der die Haushaltsrechnung +des letzten Jahres bestätigt wird, ihren Bericht. Teil dieses Berichts ist eine Liste der +Amts- und Mandatsträger*innen, in der die prozentuale Abführung der Sonderbeiträge +dargestellt wird. + +## II. Beitragsordnung der Sonderbeiträge von Amts- und Mandatsträger*innen + +### §3 Höhe der Sonderbeiträge +1. Mandatsträger*innen (Bezirksverordnete) führen neben ihren satzungsgemäßen +Mitgliedszahlungen Sonderbeiträge als Spende in Höhe von 50% der +Grundentschädigung ab. Von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für +Fraktionsvorsitzende und (stellv.) Bezirksverordnetenvorsteher werden 50 % als +Sonderbeitrag abgeführt. +2. Die Sonderbeiträge der Amtsträger\*innen (Politische Wahlbeamt\*innen, also +Stadträt\*innen und Bürgermeister\*innen) richten sich nach der Beitrags- und +Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. + +### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen +1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von +Mandatsträger*innen des Bezirks: +* a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler*in oder in Ausbildung sind, zahlen +einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung; +* b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), +zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung; +* c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger*in die +Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der +angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger*in keine Nachteile +entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete +35 % der Grundentschädigung. +In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum +Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission +bestätigt wird. +2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder +Mandatsträger*innen begründen können [^1] , entscheidet die Diätenkommission auf +Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse +des Haushalts des KV berücksichtigen. +3. Alle Vereinbarungen über Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform und sind +vertraulich. Die Beschlüsse sind dem Kreisvorstand ohne Begründung unverzüglich +mitzuteilen und durch diesen im Kreisverband bis zum Ende der Legislatur und +zeitlichen Gültigkeit des Beschlusses zu archivieren. +4. Ausnahmeregelungen bedürfen eines Nachweises. + +### §5 Abfuhr der Sonderbeiträge +1. Die Sonderbeiträge sind monatlich, spätesten zum 15., auf das Konto des KV zu +entrichten. + +### §6 Umgang mit Verzug +1. Die finanzverantwortliche Person des KV informiert die Diätenkommission bei +Zahlungsverzug von zwei Monaten; +2. Die Diätenkommission sucht dann umgehend das Gespräch mit der/dem Amts- oder +Mandatsträger*in um eine verbindliche Vereinbarung über den Ausgleich des +Zahlungsrückstandes, und ggf. neue Ausnahmeregelungen nach §4 zu erzielen; +3. Wird eine Zahlungsvereinbarung dennoch nicht eingehalten oder kommt ein Gespräch +nicht zu einer verbindlichen Lösung, berät die Diätenkommission mit dem Vorstand +über weitere Schritte. + +## Schlussbestimmungen + +### §7 Geltungsdauer +Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt zum 01.11.2021 in Kraft und ersetzt die bisherige +Geschäftsordnung der Diätenkommission und Regelung über die Abführung der +Sonderbeiträge vom Mandatsträger*innen auf Bezirksebene. Sie soll spätestens vor der +nächsten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung überprüft werden. +[^1] übermäßig und unzumutbar empfundener finanzieller Verlust z.B. durch Teilzeitreglungen im Beruf für das +BVV-Mandat, Krankheit, Privatinsolvenz, extrem geringes Einkommen, Alleinerziehende. -- 2.39.2 From c66d06251b7cf377eb7026b73fb824e8a93a3027 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Sun, 17 Mar 2024 18:28:47 +0100 Subject: [PATCH 2/4] =?UTF-8?q?Gesch=C3=A4ftsordnung=20der=20Di=C3=A4tenko?= =?UTF-8?q?mmission=20vom=2001.11.2021?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Diätenkommission Geschäftsordnung.md | 12 ++++++++---- 1 file changed, 8 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md index 50b6c0f..8ea4142 100644 --- a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -52,16 +52,17 @@ Mandatsträger*innen des Bezirks: einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung; * b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung; -* c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger*in die +* c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der -angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger*in keine Nachteile +angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger\*in keine Nachteile entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete 35 % der Grundentschädigung. + In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission bestätigt wird. 2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder -Mandatsträger*innen begründen können [^1] , entscheidet die Diätenkommission auf +Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse des Haushalts des KV berücksichtigen. 3. Alle Vereinbarungen über Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform und sind @@ -91,5 +92,8 @@ Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt zum 01.11.2021 in Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung der Diätenkommission und Regelung über die Abführung der Sonderbeiträge vom Mandatsträger*innen auf Bezirksebene. Sie soll spätestens vor der nächsten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung überprüft werden. -[^1] übermäßig und unzumutbar empfundener finanzieller Verlust z.B. durch Teilzeitreglungen im Beruf für das + +----- + +(i) übermäßig und unzumutbar empfundener finanzieller Verlust z.B. durch Teilzeitreglungen im Beruf für das BVV-Mandat, Krankheit, Privatinsolvenz, extrem geringes Einkommen, Alleinerziehende. -- 2.39.2 From 8cf065d8f0f5255dc918128d07b23d71352fb666 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Sun, 17 Mar 2024 18:31:01 +0100 Subject: [PATCH 3/4] =?UTF-8?q?Gesch=C3=A4ftsordnung=20der=20Di=C3=A4tenko?= =?UTF-8?q?mmission=20vom=2001.11.2021?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Diätenkommission Geschäftsordnung.md | 1 + 1 file changed, 1 insertion(+) diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md index 8ea4142..f6d1d68 100644 --- a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -61,6 +61,7 @@ entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission bestätigt wird. + 2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse -- 2.39.2 From 605a84a071e2336beb347f25c7a5506f2f9982dc Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Willi Junga Date: Sun, 17 Mar 2024 18:33:29 +0100 Subject: [PATCH 4/4] =?UTF-8?q?Gesch=C3=A4ftsordnung=20der=20Di=C3=A4tenko?= =?UTF-8?q?mmission=20vom=2001.11.2021?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Diätenkommission Geschäftsordnung.md | 11 +++++------ 1 file changed, 5 insertions(+), 6 deletions(-) diff --git a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md index f6d1d68..1ad1699 100644 --- a/Diätenkommission Geschäftsordnung.md +++ b/Diätenkommission Geschäftsordnung.md @@ -48,20 +48,19 @@ Kassenordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin. ### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen 1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von Mandatsträger*innen des Bezirks: -* a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler*in oder in Ausbildung sind, zahlen + * a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler*in oder in Ausbildung sind, zahlen einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung; -* b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), + * b. Mandatsträger*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes), zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung; -* c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die + * c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger\*in keine Nachteile entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete 35 % der Grundentschädigung. - -In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum + + In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission bestätigt wird. - 2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse -- 2.39.2