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Willi Junga 2024-10-14 20:13:57 +02:00
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Der Landesausschuss tritt für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik ein. Staatliche Eingriffe in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets verhältnismäßig, transparent und gut begründet sein, um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten und den Konflikt zwischen öffentlicher Sicherheit und Freiheit zu entschärfen. Er erwartet von den Berliner Abgeordneten unserer Partei im Deutschen Bundestag, sich für entsprechende Lösungen einzusetzen. Wir setzen uns für den gezielten Einsatz digitaler Technologien ein, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessern, ohne die Privatsphäre zu beeinträchtigen. Damit unvereinbar wäre etwa eine flächendeckende Videoüberwachung oder der umfassende Einsatz biometrischer Gesichtserkennungstechnologien. Insbesondere verweisen wir auf die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die ein grundsätzliches Verbot der biometrischen Echtzeitüberwachung enthält und biometrische Methoden nur in engen Grenzen erlaubt.
Das von der Bundesregierung vorgelegte „Sicherheitspaket“ greift erheblich in Grundrechte ein. Deshalb ist es uns wichtig, dass es verhältnismäßig ausgestaltet ist und nicht im Schnelldurchgang beschlossen wird. Jede Maßnahme bedarf einer gründlichen Prüfung und Diskussion, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schnellverfahren könnte dazu führen, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, was weder den Sicherheitsbehörden noch dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger dienen würde. Zudem halten wir es für nicht hinnehmbar, dass das Bundesinnenministerium es versäumt hat, bei der Formulierung des Sicherheitspakets die Expertise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einzuholen.
Wir setzen uns für den gezielten Einsatz digitaler Technologien ein, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessern, ohne die Privatsphäre unnötig zu beeinträchtigen. Damit unvereinbar wäre etwa eine flächendeckende Videoüberwachung oder der umfassende Einsatz biometrischer Gesichtserkennungstechnologien. Insbesondere verweisen wir auf die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die ein grundsätzliches Verbot der biometrischen Echtzeitüberwachung enthält und biometrische Methoden nur in engen Grenzen erlaubt.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch dem EU-Recht entsprechen. Bei der Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 23. September 2024 äußerten mehrere Expert:innen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen, insbesondere hinsichtlich der weitreichenden neuen Befugnisse, die über die in der Gesetzesbegründung angeführten Ereignisse hinausgehen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen nicht nur dem Grundgesetz, sondern auch dem EU-Recht entsprechen. Bei der Anhörung im Bundestagsinnenausschuss am 23. September 2024 äußerten mehrere Expert:innen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen, insbesondere hinsichtlich der weitreichenden neuen Befugnisse, die über die in der Gesetzesbegründung angeführten Ereignisse hinausgehen.
Das Recht auf Anonymität, sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet, bleibt ein hohes Gut, das verteidigt werden muss. Wir erkennen die Notwendigkeit an, neue Bedrohungsszenarien wie Cyberkriminalität zu bekämpfen. Deshalb lehnen wir umfassende Identifizierungspflichten für die Nutzer:innen digitaler Dienste ab, ebenso wie allgemeine Überwachungspflichten der Diensteanbieter und das unterschiedslose Scannen privater Kommunikation. Das Recht auf Anonymität, sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet, bleibt ein hohes Gut, das verteidigt werden muss. Deshalb lehnen wir umfassende Identifizierungspflichten für die Nutzer:innen digitaler Dienste ab, ebenso wie allgemeine Überwachungspflichten der Diensteanbieter und das unterschiedslose Scannen privater Kommunikation.
In Zusammenarbeit mit den Ländern soll die Sicherheitsarchitektur in Deutschland modernisiert werden, um eine effektive und rechtssichere Zusammenarbeit der Institutionen zu ermöglichen, die den Schutz der Bevölkerung sicherstellt und gleichzeitig die Grundrechte wahrt. Zugleich müssen Polizei und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch besser ausgestattet werden, damit sie ihre gewachsenen Aufgaben bewältigen können. Dies gilt auch für den Einsatz moderner Informationstechnologien. Dabei ist zu gewährleisten, dass insbesondere risikobehaftete Technologien (etwa auf KI basierende Verfahren) grundrechtskonform ausgestaltet und eingesetzt werden (Privacy by Design). In Zusammenarbeit mit den Ländern soll die Sicherheitsarchitektur in Deutschland modernisiert werden, um eine effektive und rechtssichere Zusammenarbeit der Institutionen zu ermöglichen, die den Schutz der Bevölkerung sicherstellt und gleichzeitig die Grundrechte wahrt. Zugleich müssen Polizei und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch ausgestattet werden, damit sie ihre gewachsenen Aufgaben bewältigen können. Dies gilt auch für den Einsatz moderner Informationstechnologien. Dabei ist zu gewährleisten, dass insbesondere risikobehaftete Technologien (etwa auf KI basierende Verfahren) grundrechtskonform ausgestaltet und eingesetzt werden (Privacy by Design).
Wir unterstreichen das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bekenntnis zu einer evidenzbasierten Sicherheitspolitik. Gerade in schwierigen Zeiten ist es entscheidend, nicht in zweifelhaften Aktionismus zu verfallen. Wir begrüßen den Einsatz der globalen Zivilgesellschaft für digitale Bürgerrechte und setzen uns aktiv für ein internationales Völkerrecht des Netzes ein, das Menschenrechte im digitalen Raum stärkt und. schützt Wir unterstreichen das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bekenntnis zu einer evidenzbasierten Sicherheitspolitik. Es ist uns wichtig, nicht in zweifelhaften Aktionismus zu verfallen.