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@ -47,10 +47,10 @@ Kassenordnung Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
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### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen52
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1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von
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Mandatsträger\*innen des Bezirks:
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a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler\*in oder in Ausbildung sind, zahlen
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einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung;
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b. Mandatsträger\*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes),
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zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung;
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a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler\*in oder in Ausbildung sind, zahlen
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einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung;
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b. Mandatsträger\*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes),
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zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung;
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c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die
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Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der
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angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger\*in keine Nachteile
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