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Willi Junga 2023-04-12 00:07:26 +02:00
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@ -47,10 +47,10 @@ Kassenordnung Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
### §4 Ausnahmeregelungen bei den Sonderbeiträgen52
1. Folgende Umstände führen zu einer Reduzierung des Sonderbeitrags von
Mandatsträger\*innen des Bezirks:
a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler\*in oder in Ausbildung sind, zahlen
einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung;
b. Mandatsträger\*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes),
zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung;
a. Mandatsträger\*innen, die Student\*in, Schüler\*in oder in Ausbildung sind, zahlen
einen ermäßigten Beitrag von 20 % der Grundentschädigung;
b. Mandatsträger\*innen mit Kind-/ern (bis Abschluss der Ausbildung des Kindes),
zahlen einen ermäßigten Beitrag von 35 % der Grundentschädigung;
c. Wird bei einem Bezug von Sozialleistungen durch den/die Mandatsträger\*in die
Grundentschädigung angerechnet, erfolgt ein Ausgleich von 100 % der
angerechneten Summe, so dass dem/der Mandatsträger\*in keine Nachteile