diaetenkomission-go #10
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@ -61,6 +61,7 @@ entstehen. Von dem verbleibenden Freibetrag zahlt der/die Bezirksverordnete
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In beiden Fällen gilt, dass die Ermäßigung nach Beantragung rückwirkend zum
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Eintreten des Ereignisses bis zu seinem Ende gilt, und durch die Diätenkommission
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bestätigt wird.
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2. Über sonstige Umstände die eine Ausnahmeregelung für Amts- oder
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Mandatsträger*innen begründen können (i) , entscheidet die Diätenkommission auf
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Antrag. Die Diätenkommission muss bei diesen Einzelfallregelungen die Erfordernisse
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