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@ -24,26 +24,26 @@ die Mehrheit der Vorstandsmitglieder im Umlaufverfahren einer Vorlage zustimmt.
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8. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der Bezirksgruppe. Dazu zählen insbesondere die
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inhaltliche und formale Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (MV) und
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Mitgliedervollversammlungen (MVV).
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9. Ein*e vom Vorstand eingesetzte*r Geschäftsführer*in ist für die innere Verwaltung der
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9. Ein\*e vom Vorstand eingesetzte\*r Geschäftsführer\*in ist für die innere Verwaltung der
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Bezirksgruppe verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Führung der Mitgliedskartei, die regelmäßige
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Information der Mitglieder, Delegiertenmeldungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs der
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Bezirksgruppe und das Verfassen von Protokollen relevanter Gremiensitzungen.
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10. Bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den von der Bezirksgruppe beschlossenen
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Haushaltsplan hat der Vorstand den*die Finanzverantwortliche*n oder seinen*ihre
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Stellvertreter*in zu befragen.
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Haushaltsplan hat der Vorstand den\*die Finanzverantwortliche\*n oder seinen\*ihre
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Stellvertreter\*in zu befragen.
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11. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Antrag können sie jedoch auf die Teilnahme von
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Bezirksgruppenmitgliedern beschränkt werden. Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind den
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Bezirksgruppenmitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben.
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12. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen und den Bezirksgruppenmitgliedern
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auf Wunsch zugänglich zu machen.
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13. Der Vorstand ist für all seine Handlungen der Bezirksgruppe rechenschaftspflichtig.
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## 3. Bezirksgruppensprecher*in
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1. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in werden von der
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## 3. Bezirksgruppensprecher\*in
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1. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in werden von der
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Mitgliedervollversammlung (MVV) gewählt.
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2. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in vertreten die
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2. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in vertreten die
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Bezirksgruppe politisch nach außen.
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3. Presseerklärungen im Namen der Bezirksgruppe oder des Vorstandes benötigen die
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Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in.
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Unterschrift des\*der Bezirksgruppensprecher\*in oder des\*der Stellvertreter\*in.
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## 4. Mitgliedervollversammlung (MVV)
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1. Höchstes Gremium der Bezirksgruppe ist die MVV.
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@ -51,9 +51,9 @@ Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in.
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3. Auf Wunsch von 10 Prozent der Mitglieder der Bezirksgruppe muss durch den Vorstand eine
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MVV einberufen werden.
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4. Die MVV
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- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des*der Bezirksgruppensprecher*in
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und seines*ihrer Stellvertreter*in,
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- wählt die Kassenprüfer*innen der Bezirksgruppe;
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- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des\*der Bezirksgruppensprecher\*in
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und seines\*ihrer Stellvertreter\*in,
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- wählt die Kassenprüfer\*innen der Bezirksgruppe;
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- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe in den Berliner Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE
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GRÜNEN,
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- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe zu den Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen von
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@ -89,7 +89,7 @@ je eine Pro- und Contra-Rede zulässig. Anschließend ist abzustimmen.
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noch vorliegenden Wortmeldungen zu verlesen. Danach wird unverzüglich über den Schluss
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der Redeliste abgestimmt.
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12. Bei Anträgen mit Folgen für den von der Bezirksgruppe beschlossenen Haushaltsplan
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müssen vor der Abstimmung der*die Finanzverantwortliche oder sein*ihre Stellvertreter*in
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müssen vor der Abstimmung der\*die Finanzverantwortliche oder sein\*ihre Stellvertreter\*in
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befragt werden.
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13. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Die Reihenfolge von Anträgen ist vor der
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Abstimmung anzukündigen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Tagungsleitung über die
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@ -140,14 +140,14 @@ Mitgliederversammlung ausgesetzt. Dort muss die Beschlussvorlag e ein weiteres M
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und neu abgestimmt werden. Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen
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werden.
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## 8. Finanzgeschäfte
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1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine*n Finanzverantwortliche*n und
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eine*n Stellvertreter*in.
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2. Der*die Finanzverantwortliche und sein*ihre Stellvertreter*in bilden den bezirklichen
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1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine\*n Finanzverantwortliche\*n und
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eine\*n Stellvertreter\*in.
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2. Der\*die Finanzverantwortliche und sein\*ihre Stellvertreter\*in bilden den bezirklichen
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Finanzrat. Sie regeln die laufenden Finanzgeschäfte der Bezirksgruppe und sind unabhängig
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voneinander für das Konto der Bezirksgruppe zeichnungsberechtigt.
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3. Zur Kontrolle der Finanzgeschäfte wählt die Mitgliedervollversammlung (MVV) mindestens
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eine*n Kassenprüfer*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit
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der Kassenprüfer*innen beträgt 2 Jahre.
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eine\*n Kassenprüfer\*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit
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der Kassenprüfer\*innen beträgt 2 Jahre.
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4. Die Bezirksgruppe richtet eine Diätenkommission ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
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## 9. Schlussbestimmungen
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1. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Bezirksverordnetenversammlung Treptow-
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