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Willi Junga 2023-04-01 01:31:58 +02:00
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@ -24,26 +24,26 @@ die Mehrheit der Vorstandsmitglieder im Umlaufverfahren einer Vorlage zustimmt.
8. Der Vorstand koordiniert die Arbeit der Bezirksgruppe. Dazu zählen insbesondere die
inhaltliche und formale Vorbereitung der Mitgliederversammlungen (MV) und
Mitgliedervollversammlungen (MVV).
9. Ein*e vom Vorstand eingesetzte*r Geschäftsführer*in ist für die innere Verwaltung der
9. Ein\*e vom Vorstand eingesetzte\*r Geschäftsführer\*in ist für die innere Verwaltung der
Bezirksgruppe verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Führung der Mitgliedskartei, die regelmäßige
Information der Mitglieder, Delegiertenmeldungen, die Bearbeitung des Schriftverkehrs der
Bezirksgruppe und das Verfassen von Protokollen relevanter Gremiensitzungen.
10. Bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf den von der Bezirksgruppe beschlossenen
Haushaltsplan hat der Vorstand den*die Finanzverantwortliche*n oder seinen*ihre
Stellvertreter*in zu befragen.
Haushaltsplan hat der Vorstand den\*die Finanzverantwortliche\*n oder seinen\*ihre
Stellvertreter\*in zu befragen.
11. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich. Auf Antrag können sie jedoch auf die Teilnahme von
Bezirksgruppenmitgliedern beschränkt werden. Ort und Zeit der Vorstandssitzungen sind den
Bezirksgruppenmitgliedern in geeigneter Weise bekanntzugeben.
12. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen und den Bezirksgruppenmitgliedern
auf Wunsch zugänglich zu machen.
13. Der Vorstand ist für all seine Handlungen der Bezirksgruppe rechenschaftspflichtig.
## 3. Bezirksgruppensprecher*in
1. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in werden von der
## 3. Bezirksgruppensprecher\*in
1. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in werden von der
Mitgliedervollversammlung (MVV) gewählt.
2. Der*die Bezirksgruppensprecher*in und sein*ihre Stellvertreter*in vertreten die
2. Der\*die Bezirksgruppensprecher\*in und sein\*ihre Stellvertreter\*in vertreten die
Bezirksgruppe politisch nach außen.
3. Presseerklärungen im Namen der Bezirksgruppe oder des Vorstandes benötigen die
Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in.
Unterschrift des\*der Bezirksgruppensprecher\*in oder des\*der Stellvertreter\*in.
## 4. Mitgliedervollversammlung (MVV)
1. Höchstes Gremium der Bezirksgruppe ist die MVV.
@ -51,9 +51,9 @@ Unterschrift des*der Bezirksgruppensprecher*in oder des*der Stellvertreter*in.
3. Auf Wunsch von 10 Prozent der Mitglieder der Bezirksgruppe muss durch den Vorstand eine
MVV einberufen werden.
4. Die MVV
- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des*der Bezirksgruppensprecher*in
und seines*ihrer Stellvertreter*in,
- wählt die Kassenprüfer*innen der Bezirksgruppe;
- wählt den Vorstand der Bezirksgruppe einschließlich des\*der Bezirksgruppensprecher\*in
und seines\*ihrer Stellvertreter\*in,
- wählt die Kassenprüfer\*innen der Bezirksgruppe;
- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe in den Berliner Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN,
- wählt die Delegierten der Bezirksgruppe zu den Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen von
@ -89,7 +89,7 @@ je eine Pro- und Contra-Rede zulässig. Anschließend ist abzustimmen.
noch vorliegenden Wortmeldungen zu verlesen. Danach wird unverzüglich über den Schluss
der Redeliste abgestimmt.
12. Bei Anträgen mit Folgen für den von der Bezirksgruppe beschlossenen Haushaltsplan
müssen vor der Abstimmung der*die Finanzverantwortliche oder sein*ihre Stellvertreter*in
müssen vor der Abstimmung der\*die Finanzverantwortliche oder sein\*ihre Stellvertreter\*in
befragt werden.
13. Abstimmungen erfolgen durch Handheben. Die Reihenfolge von Anträgen ist vor der
Abstimmung anzukündigen. Im Zweifelsfalle entscheidet die Tagungsleitung über die
@ -140,14 +140,14 @@ Mitgliederversammlung ausgesetzt. Dort muss die Beschlussvorlag e ein weiteres M
und neu abgestimmt werden. Das Vetorecht kann je Beschlussvorlage nur einmal wahrgenommen
werden.
## 8. Finanzgeschäfte
1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine*n Finanzverantwortliche*n und
eine*n Stellvertreter*in.
2. Der*die Finanzverantwortliche und sein*ihre Stellvertreter*in bilden den bezirklichen
1. Der Vorstand benennt aus den eigenen Reihen eine\*n Finanzverantwortliche\*n und
eine\*n Stellvertreter\*in.
2. Der\*die Finanzverantwortliche und sein\*ihre Stellvertreter\*in bilden den bezirklichen
Finanzrat. Sie regeln die laufenden Finanzgeschäfte der Bezirksgruppe und sind unabhängig
voneinander für das Konto der Bezirksgruppe zeichnungsberechtigt.
3. Zur Kontrolle der Finanzgeschäfte wählt die Mitgliedervollversammlung (MVV) mindestens
eine*n Kassenprüfer*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit
der Kassenprüfer*innen beträgt 2 Jahre.
eine\*n Kassenprüfer\*in, der weder dem Vorstand noch dem Finanzrat angehört. Die Amtszeit
der Kassenprüfer\*innen beträgt 2 Jahre.
4. Die Bezirksgruppe richtet eine Diätenkommission ein. Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
## 9. Schlussbestimmungen
1. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Bezirksverordnetenversammlung Treptow-